Hallo,
vor einiger Zeit wurde eine Regelung eingeführt, dass nicht entnommene Gewinne mit einem niedrigen Steuersatz besteuert werden.
Wie funktioniert dies, wenn man als Unternehmer eine Pauschalierung durchführen möchte. Bzw
wie muß man dem FA glaubthaft machen, dass die Gewinne zB in Aktien invesiert werden und nicht nicht vor 7 Jahren entnommen werden?
lg
Mike |
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